Betriebszweigabrechnung
Landwirt Karl Meier hat einen Weinbaubetrieb mit Ackerbau. Er baut auf 5 ha Zuckerrüben an und hat 5 ha Weinreben, seine Trauben vermarktet er komplett als Most. Er möchte wissen, wie sich seine Erträge und Kosten auf seine Betriebszweige Weinbau und Ackerbau aufteilen und wendet sich deswegen an die AMG Landberatung, die eine Betriebszweiganalyse erstellt.
Dafür wird zunächst eine Aufstellung aller Erträge und Aufwendungen des entsprechenden Wirtschaftsjahres auf Basis der Bilanz erstellt. Die einzelnen Positionen der GuV werden den Betriebszweigen Ackerbau, Weinbau und Neutral zugeordnet. Einige Positionen können eindeutig einem einzelnen Betriebszweig zugeordnet werden (Erträge: Zuckerrüben -> Ackerbau; Aufwendungen: Unterhalt Rebanlagen -> Weinbau). Bei einem Großteil ist dies jedoch nicht möglich. Positionen, die sich nicht eindeutig zuordnen lassen, werden prozentual aufgeteil. Hinter den Prozenten verbergen sich häufig konkrete Aufteilungsschlüssel.
Anhand der prozentualen Aufteilung können nun die Erträge und Aufwendungen anteilig berechnet werden.
Die Summe aller Erträge und Aufwendungen ergibt den steuerlichen Gewinn. Die Aufteilung auf die einzelnen Betriebszweige gibt Auskunft darüber, welchen steuerlichen Gewinn die Betriebszweige als Einzelunternehmen erzielen würden.
In unserem Beispiel sieht man also, dass der Weinbau 85% des Gewinns ausmacht, während nur knapp 70% des Umsatzes auf diesen Betriebszweig fallen.
Der Ackerbau erwirtschaftet zwar mehr als 20% des Umsatzes, macht aber nur 3% des Gewinns aus.
Bei dieser Art der Analyse werden bei den Kosten allerdings auch fixe Kosten aufgeteilt.
Diese würden jedoch bei Aufgabe eines Betriebszweiges auf die anderen Betriebszweige übergehen. Deshalb empfiehlt sich zusätzlich eine Betrachtung der Deckungsbeiträge, da hier nur die variablen Kosten einbezogen werden.