Landwirtschaft in Form einer Kapitalgesellschaft
Die meisten landwirtschaftlichen Unternehmen werden als Einzelunternehmen geführt, zum Teil findet aber auch die Personengesellschaft (in der Regel GbR oder KG) Anwendung. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, einen landwirtschaftlichen Betrieb als Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) zu führen.
Die Wahl der Rechtsform kann in erster Linie Auswirkungen auf die Besteuerung, aber auch auf andere Bereiche der Unternehmensführung haben.
Im Folgenden sind einige Unterschiede von Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft aufgeführt:
Welche Rechtsform für Ihr Unternehmen die geeignete ist, hängt von vielen Faktoren ab und muss individuell betrachtet werden. Hierbei steht Ihnen die AMG Landberatung gerne zur Seite.